Allgemeine Geschäftsbedingungen
Energie Technik Mühlhausen
§ 1 Allgemeines
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren Text AGB genannt) gelten für sämtliche Leistungen zwischen den Vertragspartnern, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart ist.
- Abweichende entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden von der Energie Technik Mühlhausen nicht anerkannt, es sei denn, dass die Energie Technik Mühlhausen ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Die AGB von der Energie Technik Mühlhausen gelten auch dann, wenn die Energie Technik Mühlhausen in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsschluss
Die Angebote der Energie Technik Mühlhausen sind freibleibend. Der Auftraggeber ist an seine Bestellung 4 Wochen gebunden, soweit ihm nicht ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, von dem er rechtswirksam Gebrauch macht.
§ 3 Schriftform
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
§ 4 Preise und Preiserhöhungen
- Die Preise sind EURO-Preise. Alle genannten Preise sind Nettopreise, auf die die jeweils zum Rechnungszeitpunkt gültige Umsatzsteuer hinzugerechnet wird.
- Grundlage für die Berechnung der Leistungen von der Energie Technik Mühlhausen ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültige Preisliste, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 5 Lieferungen, Leistungen, Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
- Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von der Energie Technik Mühlhausen schriftlich zugesagt worden sind.
- Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen von der Energie Technik Mühlhausen ist, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten umfassend und rechtzeitig nachkommt. Die Leistungspflichten von der Energie Technik Mühlhausen ruhen, solange der Auftraggeber seine vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat. Dies gilt nicht, wenn die Energie Technik Mühlhausen die Verzögerung zu vertreten hat.
- Angaben, welche zur Erstellung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, sind unverzüglich vom Auftraggeber an die Energie Technik Mühlhausen weiterzuleiten; außerdem sind vom Auftraggeber relevante Dokumente auszuhändigen.
- Weitere Sachverständige, Fachgutachter oder Energieberater können grundsätzlich nur nach Absprache mit dem Auftraggeber eingeschaltet werden. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber. Die Energie Technik Mühlhausen haftet nicht für Gutachten oder Ergebnisse weiterer Sachverständiger, Fachgutachter oder Energieberater.
- Energie Technik Mühlhausen hat den Auftrag in einer für ihn zumutbaren Zeit zu erstellen. Terminabsprachen gelten nur, sofern sie schriftlich dem Auftraggeber zugesichert worden sind.
- Kommt die Energie Technik Mühlhausen mit ihrer Leistungspflicht in Verzug, kann der Auftraggeber entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind in dem in § 8 geregelten Umfang ausgeschlossen.
§ 6 Leistungserschwernis und Unmöglichkeit
- Die Energie Technik Mühlhausen wird von ihrer Leistung freigestellt, falls ihr die Leistungserbringung unmöglich wird. Der Auftraggeber ist in diesen Fällen berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind gemäß dem in § 8 geregelten Umfang ausgeschlossen.
- Sollte die Energie Technik Mühlhausen die Leistungserbringung nur unter erschwerten, vom Auftraggeber zu vertretenden Umständen möglich sein, (z.B. wegen Verletzung seiner Mitwirkungspflichten), ist der Auftraggeber verpflichtet, etwaige Hindernisse nach Aufforderung von der Energie Technik Mühlhausen zu beseitigen. Bis zur Beseitigung, ruhen die Leistungspflichten von der Energie Technik Mühlhausen. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht innerhalb angemessener Frist nicht nach, ist die Energie Technik Mühlhausen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen. Der Auftraggeber hat in diesem Falle bereits erbrachte Leistungen auf der Basis der aufgewendeten Zeit mit einem Stundensatz von 85,00 EURO zzgl. Umsatzsteuer zu entgelten. Weitergehende Rechte von der Energie Technik Mühlhausen bleiben hiervon unberührt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die von der Energie Technik Mühlhausen gelieferte Leistung bleibt Eigentum von der Energie Technik Mühlhausen bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, bei Unternehmern bis zur Erfüllung sämtlicher gegen ihn bestehenden Forderungen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, darf er über die gelieferte Leistung bis zu deren vollständiger Bezahlung nicht verfügen.
§ 8 Haftung
- Die Energie Technik Mühlhausen schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
- Eine etwaige Haftung für Vertragspflichtverletzungen ist auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren und nicht vom Auftraggeber beherrschbaren Schadens beschränkt. Der Höhe nach ist ein etwaiger Schadensersatzanspruch beschränkt auf das Dreifache des Gesamtbetrages der vereinbarten Vergütung; die Haftsumme ist auf maximal 500.000,00 EURO begrenzt. Eine weitergehende Haftung oder eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gemäß diesem Absatz gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Energie Technik Mühlhausen.
§ 9 Zahlungsbedingungen
- Rechnungen der Energie Technik Mühlhausen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das auf der Rechnung angegebene Geschäftskonto der Energie Technik Mühlhausen geleistet werden. Der Rechnungsbetrag wird mit dem Datum der Rechnungsstellung oder mit Übergabe des Berichtes oder dergleichen fällig.
- Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Energie Technik Mühlhausen berechtigt, die Arbeiten am aktuellen Projekt bis zum Zahlungseingang einzustellen. Im Verzugsfall fallen ab dem 1. Verzugstag die gesetzlichen Verzugszinsen an.
§ 10 Urheberrecht
- Der Auftraggeber darf den von ihm in Auftrag gegebenen Bericht bzw. Ausweis nur zu dem in der Auftragserteilung festgelegten Zweck verwenden. Vervielfältigungen und Veröffentlichung eines Berichts oder Ausweise sind nur zulässig, wenn Energie Technik Mühlhausen schriftlich das Einverständnis erteilt hat.
- Energie Technik Mühlhausen hat an den von ihm erstellten Berichten, Ausweisen oder sonstigen Skizzen, Zeichnungen, Plänen und Schriftstücken ein Urheberrecht.
- Sollte der Auftraggeber ohne Einwilligung von Energie Technik Mühlhausen Berichte oder Ausweise an Dritte weitergeben, so übernimmt der die persönliche Haftung für Schäden Dritter, die aufgrund des Berichtes oder Ausweise entstehen. Der Auftraggeber stellt Energie Technik Mühlhausen von Haftungsansprüchen Dritter frei.
§ 11 Kündigung
Eine Kündigung des Auftrages ist nur aus wichtigem Grund möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
§ 12 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort, Datenschutz
- Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage Gerichtsstand Wörth.
- Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Energie Technik Mühlhausen. Bei Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände hiervon unberührt.
- Die Energie Technik Mühlhausen ist berechtigt, die im Zusammenhang der Geschäftsbeziehung enthaltenen Daten des Auftraggebers im Rahmen der Datenschutzgesetze zu speichern. Der Auftraggeber erteilt der Energie Technik Mühlhausen hierzu ausdrücklich sein Einverständnis. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Weitere Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung der Mühlhausen Energie Technik zu entnehmen.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Sollte die Energie Technik Mühlhausen in Folge Arbeitskampf, höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr oder anderen für den Auftragnehmer unabwendbaren Umständen gehindert sein, seine vertraglichen Leistungen zu erbringen, ist die Energie Technik Mühlhausen für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Pflicht zur Leistung befreit. Die Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend. Sieht sich die Energie Technik Mühlhausen aus den vorstehend genannten Gründen an der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gehindert, wird er dies unverzüglich dem Auftraggeber anzeigen. Sobald zu übersehen ist, zu welchem Zeitpunkt die Arbeiten wiederaufgenommen werden können, wird die Energie Technik Mühlhausen dies dem Auftraggeber mitteilen.
- Soweit Arbeiten in den Räumen des Auftraggebers durchgeführt werden, sind von der Energie Technik Mühlhausen und seinen Mitarbeitern die beim Auftraggeber geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sowie Ordnungsbestimmungen einzuhalten.
- Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen; Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vereinbarung gilt zwischen den Parteien eine Regelung als vereinbart, die der unwirksamen wirtschaftlich gleich ist.